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Vollmachten 


Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Dennoch wird dieses Thema von vielen Menschen noch immer nicht mit Ihrem eigenen Leben in Zusammenhang gebracht. Niemand ist verpflichtet diesbezüglich etwas zu unternehmen. Trotzdem sollte jeder über die Folgen, die ein Verzicht auf diese wichtige Vorsorge haben kann, Bescheid wissen. 

Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können? Wenn zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird? Wer soll in diesen Situationen Entscheidungen für Sie treffen? Wer darf sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern? Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten. Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt. 

 





 
 
 
 
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